Erklärung zur Zugänglichkeit
Wir erklären hiermit, dass das Regionalmuseum Maribor durch den Besuch der Projektwebseiten für einen möglichst breiten Kreis von schutzbedürftigen Personengruppen zugänglich ist.
Das Regionalmuseum Maribor verpflichtet sich, die Zugänglichkeit seiner Webseiten gemäß dem Gesetz über die Zugänglichkeit von Webseiten und mobilen Anwendungen und der Richtlinie EU 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates zu gewährleisten.
Bei der Entwicklung von Websites halten wir uns an die WCAG 2.0-Richtlinien.
Bei letzteren handelt es sich um eine Reihe von Leitlinien und Normen, deren Hauptzweck darin besteht, online veröffentlichte Inhalte für schutzbedürftige Gruppen zugänglicher zu machen.
Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Websites https://shop.museum-mb.si und https://museum-mb.si/.
Die Webseiten des Regionalmuseums Maribor entsprechen so weit wie möglich dem Gesetz über die Zugänglichkeit von Webseiten und mobilen Anwendungen.
Die Projektwebseiten ermöglichen es Ihnen:
- Auswahl der Größe aller Schriften auf der Seite mit einem Befehl in der Schriftauswahl (Strg und Pluszeichen),
- Das meiste Bildmaterial wird von alternativen Beschreibungen begleitet.
- Weblinks sind meist beschreibend.
Die unten aufgeführten Inhalte sind wegen unverhältnismäßiger Belastung nicht zugänglich:
In Zukunft werden wir bei der Einführung neuer Websites darauf achten, dass diese so weit wie möglich für schutzbedürftige Gruppen angepasst werden und dass zu diesem Zweck im Rahmen der technischen Machbarkeit und der Verhältnismäßigkeit der Belastung unterschiedliche Schriftarten verwendet werden.
Die als Anhänge veröffentlichten Materialien wurden größtenteils für gefährdete Gruppen angepasst. Raum- und Projektdokumentation, die sich an die breite Öffentlichkeit richtet, wird so weit wie möglich im Textformat veröffentlicht und mit Hilfe von Zugänglichkeitswerkzeugen überprüft.
Alternative Texte zu den Bildern, Situationen und Logos fehlen manchmal, und die Bilder werden meist im weiteren Text erklärt. Die Projektlogos sind noch nicht mit Lesezeichen versehen.
In Zukunft werden wir von externen Auftragnehmern verlangen, dass sie bei der Entwicklung von Projekt-Websites alle Inhalte mit Hilfe von Zugänglichkeitswerkzeugen überprüfen.
Allerdings werden wir bei der Bereitstellung von Vorteilen für Nutzer mit verschiedenen Formen von Behinderungen durch Projektbudgets und vorgegebene finanzielle Obergrenzen eingeschränkt, von denen die meisten vor der Verabschiedung des Gesetzes über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Apps festgelegt wurden.
Wir werden auch die technische Durchführbarkeit, die Kosten und den Nutzen der Online-Verlagerung aller Projektinhalte auf https://shop.museum-mb.si und https://museum-mb.si/ als alternative Maßnahme zur Verbesserung der Zugänglichkeit für verschiedene gefährdete Gruppen prüfen.
Alle Informationen finden Sie unter shop.museum-mb.si und museum-mb.si
Ihre Anrufe werden an die zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet, und wir werden Ihre E-Mails innerhalb von 8 Arbeitstagen beantworten.
Diese Erklärung wurde am 14. Oktober 2020 abgegeben.
Es wurde die in Artikel 3 Absatz 1 erster Gedankenstrich Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission genannte Methode - Selbstbewertung der öffentlichen Stelle - verwendet.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28. Dezember 2020 überarbeitet.
Wenn Sie feststellen, dass die Bestimmungen des Gesetzes über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen nicht eingehalten werden, können Sie dies den Inspektoren der Informationsgesellschaft per Post oder per E-Mail melden: gp.uiv@gov.si.
Die Vollstreckungsbehörde ist für alle Verfahren zuständig:
Ministerium für öffentliche Verwaltung
Verwaltung für Informationssicherheit der Republik Slowenien
Tržaška cesta 21
1000 Ljubljana
gp.uiv@gov.si
www.uiv.gov.si